Rechtsanwältin Heike Rath
schloss sich im Herbst 1997 mit den Rechtsanwälten Dr. Alexander Schubert und Christoph Zimmermann zu einer Bürogemeinschaft zusammen. RAin Rath studierte in Gießen und war nach Abschluß des Referendariats anwaltlich in Weilburg und Gießen tätig. Sie ist zudem Kursleiterin für Staatsbürgerrecht an einer Berufsschule.
Schwerpunkte:
►Kassenarztrecht
►Zwangsvollstreckungsrecht
►Familienrecht ►Forderungsbeitreibung /Inkasso
e-mail : Rath@kanzleias.de
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