Christoph Zimmermann

schloss sich im Herbst 1997 mit den Rechtsanwälten Dr. Alexander Schubert und Heike Rath zu einer Bürogemeinschaft zusammen. Seine Studienzeit verbrachte Herr RA Zimmermann in Mainz. Das Referendariat absolvierte er in Frankfurt am Main sowie in den USA. Dort war er für die Kanzlei Warner, Norcross & Judd, Grand-Rapids (Michigan, USA) tätig. Herr Rechtsanwalt Zimmermann ist seit 2010 Fachanwalt für Familienrecht.

Schwerpunkte:
Familienrecht
Wirtschaftsrecht – gewerblicher Rechtsschutz
Internationales Privatrecht
IT-Recht
Produkthaftungsrecht
Erbrecht

Sprachen:
Deutsch
Englisch
Italienisch

e-mail : Zimmermann@kanzleias.de