Honorare

Umfassende Servicebereitschaft schließt bei uns auch eine transparente Kostengestaltung ein. Unsere Honorare und Gebühren sind daher nachvollziehbar und durchschaubar.

Grundsätzlich können Sie im außergerichtlichen Verfahren wählen, ob Sie eine Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührenordnung oder aber eine Abrechnung nach Zeitaufwand wünschen. Im Rahmen der anwaltlichen, gerichtlichen Vertretung sieht der Gesetzgeber lediglich eine Vergütung nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwalts - vergütungsgesetzes (RVG) vor.

Die Leistungen unserer Steuerabteilung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften der Steuerberatergebührenverordnung (StBGVO). Auch hier achten wir auf Transparenz und Kosteneffizienz für Sie oder Ihren Betrieb.

Sprechen Sie die Gebührenhöhe ruhig bereits während Ihres ersten Besuches in unserer Kanzlei an. Wir beraten Sie auch hier objektiv. Übrigens: Für eine Erstberatung darf der Rechtsanwalt nach den Vorschriften des RVG nicht mehr als 180,00 Euro (zzgl. MwSt.) verlangen.